Bundesregierung – Neue Maßnahmen gegen die ASP

Neuen Maßnahmen gegen die ASP

Die Bundesregierung hat am 21.02.2018 den Weg für neue Maßnahmen gegen die ASP ( Afrikanische Schweinepest) geebnet.

Presserklärung des BMEL anlässlich der Maßnahmen gegen die ASP

Die Bundesregierung hat weitere Vorsorgemaßnahmen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) auf den Weg gebracht. So hat das Bundeskabinett heute der Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten zugestimmt.

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Duftstoff zu Verbrämung von Schwarzwild ©jaegermagazin

Vor dem Hintergrund der fortschreitenden ASP im Baltikum, der Tschechischen Republik, Rumänien und in Polen ist ein unverzügliches Eingreifen im Falle einer Einschleppung der ASP nach Deutschland unabdingbar. Mit dem Durchführungsbeschluss 2014/709/EU hat die EU-Kommission bestimmte tierseuchenrechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP erlassen. Der Durchführungsbeschluss richtet sich an die von ASP betroffenen Mitgliedstaaten und wäre somit bei Auftreten der Seuche auch in Deutschland anzuwenden. In Vorbereitung auf ein eventuelles Seuchengeschehen in Deutschland werden mit Artikel 1 der Verordnung die Regelungen des Durchführungsbeschlusses in nationales Recht umgesetzt. Somit ist im Ereignisfall ein unverzügliches Eingreifen auf dieser Grundlage möglich.

Was ändert sich?

Demnach muss entsprechend der zugrundeliegenden Änderungsverordnung der EU-Kommission zur ASP künftig Folgendes beachtet werden:

– Trennung der Maßnahmen bei Schweinepest und bei ASP bei Wildschweinen

– Regelung zur Reinigung und Desinfektion von Viehtransportfahrzeugen, Erweiterung der Anordnungsbefugnisse der zuständigen Behörde

– Anordnung der verstärkten Bejagung oder einer Jagdruhe für ein bestimmtes Gebiet; Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten, z. B. Aufhebung der Schonzeit sowie die Erlaubnis, unter bestimmten Voraussetzungen Beibachen zu bejagen

– Kennzeichnung erlegter Wildschweine und Untersuchung jedes erlegten Wildschweines im Rahmen eines zentralen Aufbruchs und dessen Sammlung

– Probenentnahme jedes verendeten Wildschweins und Anzeige des Fundortes

– Ermächtigung der zuständige Behörde in gefährdeten Gebieten, die Wildschweinjagd zu untersagen

– Verbot der Verfütterung von Gras, Heu und Stroh aus gefährdeten Gebieten oder der Nutzung als Einstreu oder Beschäftigungsmaterial

– Regelungen über die Ausweitung der von ASP betroffenen Gebiete

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Von ASP betroffenes Gebiet in Tschechien ©jaegermagazin

Mit Artikel 2 wird die Verordnung über die Jagdzeiten dahingehend angepasst, dass die Schonzeit aufgehoben wird. Durch milde Winter und durch das auch im Winter bestehende umfangreiche – Nahrungsangebot vermehren sich die Wildschweine ganzjährig. Die Wildschweinebestände sind daher erheblich angewachsen. Durch die Aufhebung der Schonzeit und eine somit ganzjährig ermöglichte Bejagung soll eine Ausdünnung der Schwarzwildpopulation ermöglicht werden. Das Risiko einer Einschleppung der ASP nach Deutschland soll dadurch vermindert werden.

Bundesminister Schmidt betonte: „Die Einschleppung der ASP stellt für Deutschland eine große Gefahr dar, deswegen haben wir die Präventionsmaßnahmen intensiviert. Schon 2014, unmittelbar nach den ersten ASP-Fällen in Osteuropa, habe ich eine umfassende mehrsprachige Informationskampagne gestartet. Sollte sich trotz aller in der Zwischenzeit erfolgten Präventionsmaßnahmen dennoch ein Ausbruch ereignen, ist ein unverzügliches Eingreifen zur Vermeidung einer Weiterverschleppung der ASP notwendig. Mit der vorgelegten Änderung der Schweinepest-Verordnung haben wir ein effizientes Instrumentarium, um der Schweinepest wirkungsvoll zu begegnen. Mein Ziel ist es, durch gemeinsame Koordinierung und gezielte Maßnahmen für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.“

Die Verordnung soll in der Sitzung des Bundesrats am 2. März 2018 behandelt werden.

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Duftstoff zu Verbrämung von Schwarzwild ©jaegermagazin

Auch der DJV fordert neue Maßnahmen gegen die ASP

Nachfolgend die Pressemitteilung des Deutschen Jagdverbandes vom 22.02.2018 im Wortlaut:

Jagdverband und Bauernverband rufen zur Anlage von Bejagungsschneisen im Mais auf.

Landwirte sollten durch die Anlage von sogenannten Bejagungsschneisen im Mais eine erfolgreiche Bejagung von Schwarzwild durch die Jäger unterstützen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Jagdverband (DJV) rufen daher gemeinsam die Landwirte dazu auf, bei der diesjährigen Maisaussaat Bejagungsschneisen anzulegen. Die Voraussetzungen für deren unbürokratische und praxistaugliche Anlage sind bereits im vergangenen Jahr von einigen Bundesländern genutzt worden. Mit den vorhandenen Nutzungscodes im gemeinsamen Agrarförderungsantrag wird die Anlage von Blühstreifen und Bejagungsschneisen erleichtert.

Mit Nachdruck fordern die Verbände gleichzeitig die Regierungen aller Bundesländer auf, den vorhandenen agrarpolitischen Spielraum für die Anlage von Bejagungsschneisen zu nutzen und die sogenannten Mischcodes für Bejagungsschneisen auch tatsächlich zur Antragstellung 2018 anzubieten. Bejagungsschneisen müssten zudem künftig in allen Feldkulturen unbürokratisch möglich sein. „Länder, Jäger und Landwirte müssen gemeinsam Verantwortung übernehmen und ihren Beitrag zur Schwarzwildbejagung im Sinne der Reduzierung der Risiken eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest leisten“, betonten die beiden Verbände.

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Saufang ©jaegermagazin

DBV und DJV erklären, dass es inzwischen ohne großen bürokratischen Aufwand möglich ist, Schneisen zur Bejagung anzulegen, sofern die Bundesländer diese Möglichkeit anbieten. Für Jäger sind diese Schneisen eine gute Möglichkeit, die Schwarzwildbestände in der Feldflur zu reduzieren und somit das mögliche natürliche Verbreitungsrisiko der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Seuchenfall zu senken. Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Jagdverband appellieren an die Jäger, über die gesamte Jagdsaison jede Gelegenheit zu nutzen, Schwarzwild zu bejagen.

Die bisherigen Erfahrungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik mit Nutzungscodes für Flächen mit Schneisen, die einen untergeordneten Teil der Gesamtfläche einnehmen, seien durchweg positiv gewesen. Infolge geeigneter Mischcodes entfalle die Notwendigkeit des Herausrechnens dieser Flächen, wodurch sich bürokratischer Aufwand und Rechtsunsicherheit reduzierten.

Jetzt müsste diese Möglichkeit in allen Bundesländern zum nächstmöglichen Zeitpunkt geschaffen werden, forderten beiden Verbände.

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©jaegermagazin