Zur ASP-Prävention lässt der Landkreis Vechta Schlachtreste von Schwarzwild kostenlos entsorgen
Text: PM Landkreis Vechta
ASP-Prävention in Vechta
Um präventiv einer Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorzubeugen, wird der Landkreis Vechta die kostenlose Entsorgung von bei der Zerlegung von Schwarzwild anfallenden Überresten anbieten. Dies gilt insbesondere für von außerhalb des Landkreis Vechta stammenden Wildschweinen, insbesondere aus Osteuropa oder Ostdeutschland. Damit soll verhindert werden, dass solches Material anderweitig als über die Tierkörperbeseitigungsanstalten entsorgt wird.
Die Entsorgung von Wildabfällen kann nach vorheriger Anmeldung beim Veterinäramt des Landkreises Vechta zu den allgemeinen Sprechzeiten unter Telefon 04441/898-1848 oder per Mail an veterinaeramt@landkreis-vechta.de ab dem 7. März 2018 wöchentlich jeweils mittwochs von 8 bis 20 Uhr bei den Kreisstraßenmeistereien in Damme oder Vechta stattfinden. Ein Merkblatt mit näheren Informationen findet sich auf der Homepage des Landkreis Vechta unter der Rubrik Veterinärwesen.
Die Afrikanische Schweinepest breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa immer weiter aus. Diese für den Menschen ungefährliche Krankheit endet bei Haus- und Wildschweinen meistens tödlich. Insbesondere in den baltischen Staaten und Polen hat sich die Seuche mittlerweile vielerorts in der Wildschweinepopulation ausgebreitet. Die Krankheit wird besonders effektiv über Blut und tierische Lebensmittel übertragen beziehungsweise in freier Wildbahn auch durch die Überreste verendeter Wildschweine.
Um eine Weiterverbreitung der Seuche über die Wildschweinebestände nach und innerhalb Deutschlands zu verhindern, wird eine deutliche Reduzierung der in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegenen Wildschweinpopulation angestrebt. Dies wird in erster Linie über eine intensivere Bejagung erfolgen müssen.
Gleichzeitig soll die Verbreitung der Seuche durch die unbedingt notwendige, intensive Jagd nicht gefördert werden. Daher ist streng darauf zu achten, dass Ausrüstungsgegenstände die bei der Jagd mit Wildschweinen in Kontakt gekommen sind, anschließend gereinigt und desinfiziert werden. Kleidung, Schuhe und Ausrüstungsgegenstände, die bei der Jagd benutzt werden, dürfen nicht in den Tierhaltungen landwirtschaftlicher Betriebe getragen oder benutzt werden.
Grundsätzlich wird empfohlen kein Wildbret oder Fleischprodukte wie beispielsweise Wildsalami von Jagdreisen mitzubringen, da dadurch immer ein Risiko besteht, dass das Virus der Afrikanischen Schweinepest in die heimischen Wild- oder Hausschweinebestände eingeschleppt wird.
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